Standortbestimmung Art. 15

Standortbestimmung Art. 15 (BiVo), obligatorisch für Lernende im 2. Semester

Das ist die Information zur obligatorischen Standortbestimmung nach Art. 15 BiVo für Lernende im 2. Semester (vor Ende des 1. Lehrjahres).  Prozess 
Zweck der Standortbestimmung
Es wird überprüft, ob die Leistungen der lernenden Person im Betrieb dem erwarteten Ausbildungsstand entsprechen.
•    Sind die Leistungen ausreichend, wird dies dokumentiert. 
•    Bei Defiziten müssen konkrete Fördermassnahmen vereinbart werden. 
•    Wenn eine Verbesserung als unrealistisch erscheint, muss dies im Bildungsbericht festgehalten und das kantonale Amt für Berufsbildung einbezogen werden. Gegebenenfalls kann eine Umstufung zur Ausbildung als Schreinerpraktiker/in EBA geprüft werden. 

Vorgehen
1. Bildungsbericht und Bestätigung ausfüllen
Folgende Dokumente herunterladen und bearbeiten:
•     8.1 Bildungsbericht
•     8.2 Beurteilung Lernende
•     Bestätigung zur Standortbestimmung
Hinweis:
Der Abschnitt "5. Berufsfachschule und überbetriebliche Kurse" muss bei der Standortbestimmung nicht bewertet werden

2. Gespräch durchführen
Den ausgefüllten Bericht mit der lernenden Person und der gesetzlichen Vertretung besprechen.

3. Rückmeldung bis spätestens 03. Juli 2026
An das Sekretariat senden:
•    nur die vollständig unterschriebene Bestätigung 
•    nicht den Bildungsbericht 
Versand per per E-Mail oder Post an:
VSSM Aargau
Untere Brühlstrasse 21
4800 Zofingen

Zeitlicher Rahmen
Die Durchführung der Standortbestimmung sollte im Juni 2026 erfolgen.

Checkliste
☐ Bildungsbericht herunterladen
☐ Bestätigung herunterladen
☐ Bildungsbericht ausfüllen (ohne Punkt 5 bewerten)
☐ Gespräch mit Lernenden und gesetzlicher Vertretung führen
☐ Bestätigung unterschreiben lassen
☐ Bestätigung bis 03.07.2026 an das Sekretariat senden

Link Ordner "Ausbildung" Vorlagen