Zusätzliches Angebot der UK-Werkstätten für EFZ Lernende / Begriffsdefinitionen

Teilprüfungs-Training (freiwillig)

Freiwilliges Angebot unserer Sektion als Trainingsmöglichkeit auf die Teilprüfung. Steht grundsätzlich allen Lernenden im dritten Lehrjahr sowie allfälligen Prüfungsrepetenten offen. Im Vordergrund steht die Aktivität des Lernenden und das „Erleben“, wie es an der Teilprüfung sein wird.

Das Teilprüfungstraining dauer 1 Tag. Pro Gruppe sind max. 5 Teilnehmer zugelassen.

An diesem Trainingstag wird der Schwerpunkt auf die Maschinenbearbeitung gelegt. Die Aufgaben werden dementsprechend auf die Herstellung mit Maschinen fokussiert.

Es werden externe Experten eingesetzt um einerseits die Prüfungsrealität bei zu behalten und andererseits soll eine externe Bewertung stattfinden.
Weiter soll das Teilprüfungstraining ein Pool für angehende Experten der Teilprüfung und das trainieren der Bewertung sein.

Nach den fünf Aufgaben, wird der Kursraum gereinigt und die einzelnen Aufgaben sowie die Maschinen nochmals erklärt.
Es werden Tipps und Tricks erläutert und allfällige Fragen beantwortet.
Zusätzlich gibt es ein Feedback zu den Arbeitstechniken und auf was während der Prüfung geachtet werden muss. Diese Besprechung hat einen hohen Stellenwert und wir legen grossen Wert darauf.

Nach der Prüfung findet eine Besprechung zwischen dem Experten und Lernenden statt.

Auf einen schriftlichen und mündlichen Prüfungsbericht an den Ausbildner wird verzichtet!

Bei Fragen steht ihnen Philipp Heiz gerne zur Verfügung.


Standortbestimmung im Betrieb (Obligatorisch)

Basis Bildungsverordnung Art. 15. Der Berufsbildner ist verpflichtet, vor Ende des ersten Lehrjahrs (bis spätestens 30. Juni) zusammen mit dem Lernenden eine Standortbestimmung vorzunehmen, und das Ergebnis des Gesprächs im Bildungsbericht schriftlich festzuhalten.
Hier geht es unter anderem auch darum, eine allfällige Umwandlung von EFZ in EBA zum letztmöglichen fairen Zeitpunkt noch vorzunehmen.
Standortbestimmung Art. 15


Zwischenprüfung VSSM Aargau (freiwillig) 27. Juni - 7. Juli 2023

Freiwilliges Angebot unserer Sektion für erwiesenermassen schwache Auszubildende mit schlechtem betrieblichem Bildungsbericht, siehe Muster-Bildungsbericht, schlechtem Kursberichte und tiefe Schulnoten.
Die Zwischenprüfung findet Ende zweites Lehrjahr statt. Die Aufgabenstellungen sind dem Ausbildungsniveau angepasst und der Zeitrahmen ist eher grosszügig bemessen.
Dieses Angebot soll bei Unsicherheiten zum Lernfortschritt Perspektiven und Fördermöglichkeiten aufzeigen und Entscheidungshilfe bieten, da durch den Experten mit dem Lernenden, Ausbildner und allenfalls Eltern ein ausführliches Gespräch geführt wird. Die Experten sind in der Regel auch Prüfungsexperten.
Dieses Angebot soll weiterhin bestehen, aber wirklich nur bei schwachen Leistungen und Unsicherheit in der Lehre in Anspruch genommen werden.

Zur Zwischenprüfung zugelassen werden Auszubildende, welche folgende Kriterien in der Fachkompetenz nicht erfüllen:
- Ungenügende betriebliche Bildungsberichte 1. – 3. Semester
- Ungenügende überbetriebliche Kursberichte
- Ungenügende Berufsschulzeugnisse

Die Prüfungsleitung behält sich vor Gesuche abzuweisen, welche nicht den genannten Kriterien entsprechen.
Zurückgewiesen werden auch Gesuche mit nicht vollständigen unterschriebenem Bildungsbericht.

Zum Herunterladen:
Ausschreibung Zwischenprüfung für Berufslernende EFZ

Gesuch Anmeldung zur Zwischenprüfung Schreiner EFZ (PDF)     Anmeldeschluss: 14. April 2023

Gesuch Anmeldung zur Zwischenprüfung Schreiner EFZ (Word)   Anmeldeschluss: 14. April 2023