
Datum: 20.04. - 22.05.2026
IPA Präsentation & Fachgespräch
Jeder Lernende ist verpflichtet, die Prüfung "Präsentation & Fachgespräch" zu absolvieren.
Diese Prüfung dauert ca. 1 Stunde, und wird ab 20. April - 22. Mai 2026 durchgeführt.
Können Kandidatin*en nicht zur aufgebotenen Prüfung erscheinen, ist in jedem Fall das Amt für Berufsbildung und Mittelschulen mit schriftlicher Begründung zu benachrichtigen.
Die detaillierte Prüfungsanmeldung mit dem Termin für die mündliche Prüfung folgt ab Mitte Dezember 2025.
Vorgehen bei Krankheit, Unfall oder Rekrutierung
Können Kandidat/innen nicht zur Prüfung erscheinen, legen sie diese nach Wegfall des Hinderungsgrundes ab. Als Entschuldigung für das Fernbleiben an der Prüfung gelten einzig ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall sowie Aufgebot Rekrutierung. In jedem Fall ist die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Zudem ist eine schriftliche Begründung (bei Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, respektive Aufgebot Rekrutierung) einzureichen. Nachträglich geltend gemachte Hinderungsgründe werden nicht anerkannt.
Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Prüfung
Treten Berufslernende ohne entschuldbare Gründe zu einer Prüfung nicht an, gilt diese als absolviert und nicht bestanden (Note 1). Die Prüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Die Wiederholung gilt als zweite Prüfung im Sinne von Art. 33 der eidg. Verordnung über die Berufsbildung.






