Agenda

Datum:  03.- 05.04.2024

Teilprüfung (TP) Reissen

Jeder Lernende ist verpflichtet, die Reiss-Prüfung zu absolvieren.

Diese Prüfungen werden vom 3. - 5. April 2024 durchgeführt. Prüfungsdauer 1¼ Stunde.

Die Reiss-Prüfung findet im ÜK-Kurslokal in Lenzburg statt.
Detailliertes Prüfungsaufgebot folgt ab mitte März 2024
.

Ende Jahr beginnen wir mit den Vorbereitungs-Arbeiten für die Teilprüfung. Meldet bereits bekannte Abwesenheiten bis spätestens 15. Feb. 2024 an Urs Schenk um terminliche Kollisionen wie militärische Rekrutierung, etc. zu verhindern. Wir werden uns nach Möglichkeit bemühen, die Einteilung um dieses Datum zu planen. Verspätete Meldungen werden zurückgewiesen.

Können Kandidat/innen nicht zur Prüfung erscheinen, ist in jedem Fall die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule mit schriftlicher Begründung zu benachrichtigen. Als Entschuldigung für das Fernbleiben an der Prüfung gelten einzig ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall sowie militärische Rekrutierung.

Vorgehen bei Krankheit, Unfall oder Rekrutierung
Können Kandidat/innen nicht zur Prüfung erscheinen, legen sie diese nach Wegfall des Hinderungsgrundes ab. Als Entschuldigung für das Fernbleiben an der Prüfung gelten einzig ärztlich bescheinigte Krankheit oder Unfall sowie Aufgebot Rekrutierung. In jedem Fall ist die Abteilung Berufsbildung und Mittelschule unverzüglich telefonisch zu benachrichtigen. Zudem ist eine schriftliche Begründung (bei Krankheit oder Unfall mit Arztzeugnis, respektive Aufgebot Rekrutierung) einzureichen. Nachträglich geltend gemachte Hinderungsgründe werden nicht anerkannt.

Unentschuldigtes Nichterscheinen zur Prüfung

Treten Berufslernende ohne entschuldbare Gründe zu einer Prüfung nicht an, gilt diese als absolviert und nicht bestanden (Note 1). Die Prüfung kann frühestens nach einem Jahr wiederholt werden. Die Wiederholung gilt als zweite Prüfung im Sinne von Art. 33 der eidg. Verordnung über die Berufsbildung.